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Das IQfSV hat sich zur Aufgabe gemacht, die Ausbildung und Fortbildung forensischer Sachverständiger in den verschiedenen Rechtsgebieten für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemäß der in den Landespsychotherapeutenkammern geltenden Ordnungen anzubieten.
Ziel und Zweck des Institutes ist es, die Qualität der gutachterlichen Tätigkeit nach wissenschaftlichen Standards anzuheben und damit eine qualitätsgesicherte Sachverständigentätigkeit von Psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten zu ermöglichen. Hierzu haben sich im IQfSV bereits qualifizierte Sachverständige zusammengeschlossen sowie Kooperationspartner, um das differenzierte Arbeitsfeld forensischer Sachverständiger abzubilden und damit eine breite Grundlage für die erforderlichen Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote zu schaffen.
Das Institut ist als Weiterbildungsstätte für „Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie für die Spezialisierungen Familienrecht & Strafrecht und Vollstreckungsrecht“ gemäß §§ 28, 29 und 38 b Heilberufegesetz Rheinland-Pfalz und § 6 in Verbindung mit der Anlage 2 Nr. 9 IV der Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz vom 5. November 2011 mit Wirkung vom 15.08.2014 anerkannt (Anerkennung als Weiterbildungsstätte).
Die Akkreditierung der jeweiligen Fortbildungen (Grundlagenmodul, Spezialisierungsmodule) wird zudem bei der Psychotherapeutenkammer Hessen (LPPKJP Hessen) beantragt. Sie dienen damit sowohl der Erfüllung der Pflicht zur laufenden Fortbildung, weiterhin als Grundlage für die spätere Anerkennung als Sachverständige/r durch die Psychotherapeutenkammer.
Die Weiterbildung/curriculare Fortbildung gliedert sich in ein Grundlagenmodul (Umfang 64 Fortbildungseinheiten) und einzelne Spezialisierungsmodule, unterschieden nach Rechtsgebieten, mit einem Umfang von jeweils 80 Fortbildungseinheiten.
Zudem werden im Rahmen der Weiterbildung/Fortbildung jeweils 5 Sachverständigengutachten zum jeweiligen Spezialisierungsmodul supervidiert. Die Anforderungen der Weiterbildung/Fortbildung entsprechen der Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sowie der Ordnung zur Anerkennung der Qualifikation als forensischer Sachverständiger der Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten Hessen (LPPKJP) entsprechender Ordnungen der anderen Landespsychotherapeutenkammern.
- Die jeweiligen Rechtsgebiete der Spezialisierungsmodule sind:
- Modul Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht
- Modul Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage
- Modul Familienrecht
- Modul Sozialrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht
Ergänzend zu der curricularen Fort- bzw. Weiterbildung werden aktuelle rechtspsychologische Fortbildungen angeboten sowie der Aufbau (regionaler) Qualitätszirkel zur kollegialen Supervision.